Änderung der Krankschreibungsregelung!

Veröffentlicht am um 00.42 Uhr

Liebe Psychos,

die Prüfungszeit steht vor der Tür und während wir euch fleißig alle uns zur Verfügung stehenden Daumen drücken und gutes Gelingen wünschen, möchten wir euch über eine brandaktuelle Änderung der Krankschreibungsregelung am Institut informieren:

Solltet ihr zu einer Prüfung aus gesundheitlichen Gründen nicht erscheinen können, müsst ihr dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen. Seit der letzten Prüfungsphase reicht ein einfaches ärztliches Attest dazu leider nicht mehr aus. Der*Die Mediziner*in eures Vertrauens muss nun ein gesondertes Formular ausfüllen, welches den Prüfungsausschuss in die Lage versetzen soll, die juristische Frage des Vorliegens von Prüfungsunfähigkeit zu klären. Die aktualisierte, überarbeitete Vorlage dazu findet ihr auf der Website des Instituts. Alternativ kann natürlich auch ein amtsärztliches Attest eingereicht werden. Im Gegensatz zum letzten Semester müsst ihr den*die Mediziner*in nun nicht mehr von seiner*ihrer Schweigepflicht entbinden und eure Symptome offenlegen. Diese Änderung ist auf die beharrliche Initiative von Studierenden des Institutes und der Fakultät zurückzuführen und wir freuen uns, gemeinsam mit dem Prüfungsausschuss eine vorläufig für beide Seiten akzeptable Kompromisslösung gefunden zu haben.

Alle Informationen zu weiteren Formalien („Bis wann muss ich mein Attest wo abgeben?“) findet ihr auf der Institutshomepage und im Glaskasten der Fakultät. Bei Fragen wendet euch an das Studienbüro (Frau Löhrmann).

Viel Erfolg!
Euer FSR