PRÜFUNGSRELEVANT!

Veröffentlicht am um 20.16 Uhr

Liebe Studierende,

hiermit möchten wir euch über einen Beschluss des Prüfungsausschusses der Psychologie informieren, der das Prozedere des Rücktritts von einer Prüfung aufgrund von Krankheitmaßgeblich verändert.

Bei Krankheit der Prüfungskandidat_In reicht die Vorlage eines ärztlichen Attests nun nicht mehr aus. Stattdessen wird nun von den Studierenden gefordert, dem betreffenden Arzt ein vorgefertigtes Formular der Fakultät vorzulegen, in dem die ärztliche Schweigepflicht aufgehoben und körperliche bzw. psychische Auswirkungen der Krankheit preisgegeben werden müssen, sodass der Prüfungsausschuss entscheiden kann, ob Prüfungsunfähigkeit vorliegt.

Dieser Beschluss gilt schon für diesen Prüfungszeitraum! Deshalb achtet bitte darauf, dass ihr statt des normalerweise ausreichenden ärztlichen Attests im Krankheitsfall das ausgefüllte Formularinnerhalb der Frist im Prüfungsamt abgebt. Im Anhang findet ihr das besagte Formular.

Wir als Fachschaftsrat finden diesen Beschluss äußerst inakzeptabel und haben uns entschieden dagegen gestellt. Unser Widerspruch fand im Prüfungsausschuss bedauerlicherweise keinen Anklang. Dennoch versuchen wir weiterhin gegen diesen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Studierenden vorzugehen.

Wir würden uns über eure Unterstützung freuen und hoffen eine schnellstmögliche Änderung zu erreichen!

Beste Grüße
euer FSR

Psycho-Info | WICHTIG: Veränderungen bei Krankschreibung für Prüfungen

An: fsrpsy-newsletter@stura.uni-leipzig.de
 
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Liebe Studierende,

hiermit möchten wir euch über einen Beschluss des Prüfungsausschusses der Psychologie informieren, der das Prozedere des Rücktritts von einer Prüfung aufgrund von Krankheitmaßgeblich verändert.

Bei Krankheit der Prüfungskandidat_In reicht die Vorlage eines ärztlichen Attests nun nicht mehr aus. Stattdessen wird nun von den Studierenden gefordert, dem betreffenden Arzt ein vorgefertigtes Formular der Fakultät vorzulegen, in dem die ärztliche Schweigepflicht aufgehobenund körperliche bzw. psychische Auswirkungen der Krankheit preisgegeben werden müssen, sodass der Prüfungsausschuss entscheiden kann, ob Prüfungsunfähigkeit vorliegt.

Dieser Beschluss gilt schon für diesen Prüfungszeitraum! Deshalb achtet bitte darauf, dass ihr statt des normalerweise ausreichenden ärztlichen Attests im Krankheitsfall das ausgefüllte Formularinnerhalb der Frist im Prüfungsamt abgebt. Im Anhang findet ihr das besagte Formular.

Wir als Fachschaftsrat finden diesen Beschluss äußerst inakzeptabel und haben uns entschieden dagegen gestellt. Unser Widerspruch fand im Prüfungsausschuss bedauerlicherweise keinen Anklang. Dennoch versuchen wir weiterhin gegen diesen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Studierenden vorzugehen.

Wir würden uns über eure Unterstützung freuen und hoffen eine schnellstmögliche Änderung zu erreichen!

Beste Grüße